mehr 47er-Mädchen Fußball
Datum: 23.03.2023Das Ehrenamt ist eine gute Sache aber das soll heute nicht unser Thema sein, vielmehr möchte ich aufzeigen das 47 gerne die Hand reicht und Euch/Dich das Veinsleben mit gestallten läßt und hier so viel wie jeder leisten möchte und kann. Neben einem Ehrenämtern braucht es unsere Mitglieder.
Das 47er-Mitglied
Neben der Beitragsordnung der jeweiligen Abteilung steht die Vereinssatzung, welche sich durch eine Abstimmung bei der Mitgliederversammlung ändern kann; hier hat also jedes stimmenberechtigte Mitglied die Mödlichkeit das Vereinsleben mit zu gestalten.
Schon die Inhaltsübersicht der Satzung zeigt wie umfangreich Vereinsleben ist.
Satzung Inhaltsübersicht
Allgemeine Bestimmungen
- §1 Vereinsname, Gründungstag, Vereinssitz
- §2 Zweck und Aufgaben des Vereins
- §3 Mitgliedschaft in Verbänden
- §4 Einsatz von Mitteln des Vereins
- §5 Auflösung des Vereins – Aufhebung des Vereinszwecks
Mitgliedschaft
- §6 Erwerb der Mitgliedschaft
- §7 Mitglieder
- §8 Mitgliedsbeiträge
- §9 Beendigung der Mitgliedschaft
Organe
- §10 Organe des Vereins
- §11 Wählbarkeit, Amtsdauer, Ergänzung eines Vereinsorgans
Mitgliederversammlung
- §12 Aufgaben – Stimmrecht
- §13 Einberufung
- §14 Außerordentliche Mitgliederversammlung
- §15 Protokollführung
- §16 Leitung der Mitgliederversammlung
- 17 Beschlussfassung
Präsidium
- §18 Zusammensetzung
- §19 Wahl des Präsidiums
- §20 Sitzungen – Beschlussfähigkeit
- §21 Aufgaben des Präsidiums
- 22 Geschäftsführung
Weitere Organe des Vereins
- §23 Erweitertes Präsidium
- §24 Ehrenrat des Vereins
- §25 Kassenprüfer
- §26 Abteilung
Datenschutzklausel
- §27 Datenschutz im Verein
Haftung
- §28 Haftung des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern
- §29 Haftung von Organen oder Organmitgliedern
- §30 Verbindlichkeit der Satzung
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das beschließende Organ des Vereins. Sie ist insbesondere zuständig für:
- Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
- Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
- Entlastung und Wahl des Präsidiums
- Wahl der Kassenprüfer
- Wahl des Vereinsehrenrates
- Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeiten
- Genehmigung des Haushaltsplanes
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Ordnungen und Anträge
- Entscheidung über die Berufung gegen den ablehnenden Entscheid des Präsidiums nach Paragraph 6
- Berufung gegen den Ausschluss eines Mitgliedes nach § 9
- Wahl der Mitglieder von satzungsgemäß vorgesehenen Ausschüssen
- Auflösung des Vereins
Die Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist in §7 Mitglieder geregelt und das Stimmenrecht bei der Mitgliedsversammlung in §12 Aufgaben – Stimmrecht. Ein Auszug §7 „Der Verein hat aktive, passive und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.“ und ein Auszug aus §12 „In der Mitgliederversammlung hat jedes Vereinsmitglied, das zum Zeitpunkt der Durchführung der Mitgliederversammlung volljährig ist, eine Stimme.“
Die passive Mitgliedschaft
Gestalte hier mit in der Abteilung Fußball und stehe für noch mehr 47er-Mädchenfußball, werde jetzt passives Vereinsmitglied bei 47 und gestallte mit Deiner Stimme.
Einladung – Mitgliederversammlung
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wir laden Euch zu der am Montag, 27. März 2023, um 18:30 Uhr in der Sporthalle Anton-Saefkow-Platz 5, Beratungsraum stattfindenden Mitgliederversammlung herzlich ein.