Neuerungen zur Testpflicht
Datum: 19.01.2022Der Berliner Senat hat beschlossen, dass auch im Sport im Falle von 2G+ Personen mit einer Auffrischungsimpfung (“geboostert”) von der Testpflicht ausgenommen sind. Dass heißt, dass nach der 3. Impfung kein extra Test mehr vorgelegt werden muss.
Folgendes ist zu beachten:
- Der “Genesenenstatus” wurde auf 3 Monate verkürzt.
- Die Auffrischungsimpfung reduziert möglicherweise die Infektiösität. Bitte seid sorgsam und nutzt die Testmöglichkeit, um das Risiko klein zu halten.
- Die Hygienebeauftragten müssen in der nächsten Zeit checken, ob ihr “geboostert” seid.
Viele Grüße
Eure Abteilungsleitung
#WIRFÜR47
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